Informationen, Formulare und Preise
Die Aufnahme in ein Haus bis einschließlich Pflegestufe 3 kann erst nach Überprüfung durch das Land Kärnten erfolgen. Ab der Pflegestufe 4 ist ein Eintritt in ein Alten-, Wohn- und Pflegeheime jederzeit ohne weitere Prüfung möglich. Selbstverständlich kann das neue Zuhause vorab gerne besichtigt werden. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit der Heim- und Pflegedienstleitung des Hauses auf.
Alten-, Wohn- und Pflegeheime
Antrag bis Pflegestufe 3
Detaillierte Informationen zu Antrag, Prüfung bis Pflegestufe 3 und Kostenübernahme finden Sie auf der Website des Landes Kärnten.
Pflegegeldantrag
Den Antrag für Pflegegeld und den Antrag zur Pflegegelderhöhung erhalten Sie hier:
